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Ihre Möglichkeiten
Private Versicherer bieten in aller Regel ein sehr hohes Maß an Kostenbeteiligung bei Zahnersatz. Natürlich hängt das vor allem davon ab, wie weit der Versicherungsschutz reicht. Immerhin legen privat Versicherte selbst fest, welche Möglichkeiten des angebotenen Leistungskatalogs sie beanspruchen wollen. In privaten Versicherungsverhältnissen schwankt die Selbstbeteiligung also stark.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss in Höhe von 50% der üblichen Behandlungskosten – eine sogenannte Regelversorgung. Als Bemessungsgrundlage für diese Regelversorgung dient die Therapie eines Befundes, die in solch einem Fall medizinisch notwendig und üblich ist. Wird eine andere Therapieform gewählt (die unter Umständen teurer ist), zahlen die Krankenkassen dennoch den Beitrag für Regelversorgung als Zuschuss aus. So werden Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen sowie implantierter Zahnersatz bezuschusst. Nicht jedoch Inlays aus Keramik oder Gold sowie Wurzelkanalbehandlungen.
Lohnend ist es, wenn man ein Bonusheft führt, in dem die halbjährlich durchgeführten Zahnkontrollen dokumentiert werden. Kann man diese im Bonusheft für fünf Jahre nachweisen, steigt der Festzuschuss der Regelversorgung auf 60% bei nachgewiesenen 10 Jahren auf 65%.
Wenn Sie vor Behandlung wissen möchten, welche Kosten genau auf Sie zukommen würden, erhalten Sie von uns die Einsicht in den Heil- und Kostenplan. Für gesetzlich Versicherte ist diese Einsicht kostenlos.
Bequem bezahlen
Zahnersatz und zahnärztliche Aufwendungen sind für Sie bei uns jederzeit dank Teilzahlung bequem bezahlbar. Wir bieten die Teilzahlung via DZR. So können Sie beispielsweise Ihren monatlichen Kostenanteil runter auf 50 Euro setzen. Die Laufzeit können Sie auf bis zu zwei Jahre frei wählen. Gerne informieren wir Sie über die Teilzahlung persönlich in einem Beratungsgespräch.
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